FAQ - Ambulanter Pflegedienst Supra

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Ambulanter Pflegedienst Supra
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Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Informationen
Über uns
"Wir", vom ambulanten Pflegedienst Supra, arbeiten mit langjähriger Erfahrung seit 2022 als eigenständiger Pflegedienst.
Eingebracht wird Erfahrung aus vielen Bereichen, sei es das Krankenhaus, speziell mit Fokus geführte Einrichtungen, ambulanter Pflege und vielem mehr.
Wir arbeiten nach dem Motto, dass die Pflege nicht in erstem Fokus das Finanzielle haben sollte sondern die Menschlichkeit und das Erfüllen der Bedürfnisse ebenfalls im Fokus sind.
Dienstleistungen
Wir bieten Dienstleistungen nach u.a. dem SGB (Sozialgesetzbuch) V (5) und XI (11) sowie Privatleistungen.
Zum SGB V gehören alle medizinischen Dienstleistungen wie Medikamentengabe, Injektionen uvm.
Zum SGB XI gehören körperbezogene Maßnahmen, Betreuungsmaßnahmen und hauswirtschaftliche Leistungen.

Preise und Abrechnung
Unsere Preise richten sich nach den aktuell gültigen Gebührenvereinbarungen mit den gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen.
Wir erheben keine zusätzlichen Gebühren o.a.

Zusätzlich zu den typischen Leistungen, welche nach SGB V und SGB XI geleistet werden, können auch Privatleistungen angeboten werden.

Die Abrechnung mit gesetzlich-versicherten Klienten erfolgt durch uns direkt mit der Pflege- und/oder Krankenkasse.
Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Falls das Budget nicht ausreicht wird zusätzlich eine Privatrechnung über die Differenz ausgestellt, wie vertraglich vereinbart.

Die Abrechnung direkt mit den privaten Pflege- und/oder Krankenkassen ist id.R. aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich.
Sie erhalten die Rechnung ausgestellt, müssen den Betrag vorstrecken.
In der Regel, falls individuell nicht anders geregelt, können Sie die Rechnung einreichen und erhalten den Betrag gemäß Ihrer Erstattungssätze von Ihrem Kostenträger gezahlt.
Budgets der Pflege- und Krankenkassen
Die Budgets sind festgelegt, Stand 01.01.2025.
Man kann bei Nicht-Ausschöpfen des Pflegegrades weiterhin Pflegegeld erhalten ("Kombinationsleistungen"), bei Nicht-Decken des Rechnungsbetrages durch den Pflegegrad berechnet man die Differenz privat.
Kontaktieren Sie uns gerne.


Monatlicher Höchstsatz Sachleistungen:
0,00 EUR (siehe Entlastungsleistungen)

Monatlicher Höchstsatz Pflegegeld:
0,00 EUR

Monatlicher Höchstsatz Sachleistungen:
796,00 EUR

Monatlicher Höchstsatz Pflegegeld:
347,00 EUR

Monatlicher Höchstsatz Sachleistungen:
1.497,00 EUR

Monatlicher Höchstsatz Pflegegeld:
599,00 EUR

Monatlicher Höchstsatz Sachleistungen:
1.859,00 EUR

Monatlicher Höchstsatz Pflegegeld:
800,00 EUR

Monatlicher Höchstsatz Sachleistungen:
2.299,00 EUR

Monatlicher Höchstsatz Pflegegeld:
990,00 EUR

Pflegegrad 1-5
Monatlich 131,00 EUR
Weitere Fragen
Bei ungeklärten Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Sie benötigen Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns gerne noch heute.
Ambulanter Pflegedienst Supra
Inhaber I. Jasarevic
Süskindstr. 4
81929 München
Tel. | 089 189 39 716
Fax | 089 189 39 717
info@supra-pd.de

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