Unsere Leistungen für unsere Klienten




Grundpflege
Wir helfen Ihnen bei der Grundpflege.
Betreuung
Mit uns sind Sie nicht alleine.
Wir betreuuen Sie, begleiten Sie - ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Behandlungspflege
Wir kümmern uns um Ihre fachgerechte medizinische Betreuung - Medikamente, Injektionen und Weiteres.
Hauswirtschaft
Kochen, Saubermachen, Wäsche waschen - mit uns ist alles umsetzbar.
... und weiteres ...
Sachleistungen nach §36 SGB XI
Die Standard-Leistungen nach §36 SGB XI sind körperbezogene Pflegemaßnahmen (bsp. Grundpflege), Betreuungsmaßnahmen und hauswirtschaftliche Leistungen (z.B. Kochen, Einkaufen)
Leistungsträger ist die Pflegekasse bis zu einem begrenzten Budget (siehe FAQ).
Die Standard-Leistungen nach §36 SGB XI sind körperbezogene Pflegemaßnahmen (bsp. Grundpflege), Betreuungsmaßnahmen und hauswirtschaftliche Leistungen (z.B. Kochen, Einkaufen)
Leistungsträger ist die Pflegekasse bis zu einem begrenzten Budget (siehe FAQ).
Unter Behandlungspflege nach SGB V versteht man Leistungen, welche vom Arzt dem Pflegedienst verordnet werden.
Kostenträger ist die Krankenkasse.
Beispielsweise Leistungen hierfür:
- Medikamentengabe
- Blutzuckermessung
- Injektionen
Kostenträger ist die Krankenkasse.
Beispielsweise Leistungen hierfür:
- Medikamentengabe
- Blutzuckermessung
- Injektionen
Unter Verhinderungspflege bezeichnet man die Möglichkeit ab Pflegegrad 2, dass pflegende Angehörige Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst bei Bedarf erhalten können, beispielsweise Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
Die Unterstützung kann sowohl in körperbezogenen Maßnahmen (bsp. Grundpflege), Betreuung- als auch hauswirtschaftlichen Leistungen sein.
Kostenträger ist die Pflegekasse bis zu einem begrenzten Budget. (siehe FAQ)
Die Unterstützung kann sowohl in körperbezogenen Maßnahmen (bsp. Grundpflege), Betreuung- als auch hauswirtschaftlichen Leistungen sein.
Kostenträger ist die Pflegekasse bis zu einem begrenzten Budget. (siehe FAQ)
Die Entlastungsleistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen.
Besonderheit ab Pflegegrad 2: Keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen.
Kostenträger ist die Pflegekasse bis zu einem begrenzten Budget (siehe FAQ).
Besonderheit ab Pflegegrad 2: Keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen.
Kostenträger ist die Pflegekasse bis zu einem begrenzten Budget (siehe FAQ).
"Krankenpflege ist eine Kunst, die wie jede andere vor allen Dingen eine Reihe angeborener Eigenschaften und Anlagen bedingt, ohne die auch die beste technische Schulung keinen Wert hat."
Agnes Karll
„Aus der Pflege glücklicher Gedanken und Gewohnheiten entsteht auch ein glückhaftes Leben."
Norman Vincent Peale
Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.
Wir beraten Sie gerne!